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NMÉ, ETA und CE — wann sie erforderlich sind und wann nicht

Eine Organisation, kein Dokument. ÉMI Nonprofit Kft. ist eine benannte Technische Bewertungsstelle (Technical Assessment Body, TAB), die von der ungarischen Genehmigungsbehörde ermächtigt und von der Europäischen Kommission anerkannt ist, technische Bewertungen auszustellen. Wenn jemand sagt, „wir haben ÉMI“, ist damit üblicherweise eine NMÉ gemeint.

Die ungarische Nationale Technische Bewertung. Sie gilt für ein bestimmtes Bauprodukt und ist nur in Ungarn gültig. Sie bildet die Grundlage für eine Leistungserklärung. Sie wird verwendet, wenn keine anwendbare harmonisierte europäische Norm besteht oder das Produkt wesentlich von dieser Norm abweicht. Leichtbau-Wand- und Deckensysteme fallen typischerweise in diese Kategorie.

Die Europäische Technische Bewertung. Sie folgt derselben Logik, ist jedoch in der gesamten Europäischen Union gültig. Sie kann freiwillig beantragt werden und richtet sich nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. ETAs können von Mitgliedsstellen der EOTA ausgestellt werden.

Eine andere Kategorie. Die CE-Kennzeichnung gilt für das Produkt, nicht für das vollständige System. Bei einem Profil weist sie nach, dass es fachgerecht aus dem Coil hergestellt wurde — beispielsweise ohne Kantenrisse —, sodass die statische Berechnung sich auf den angegebenen Querschnitt stützen kann. In der Praxis ist dies mindestens ebenso wichtig wie die Systemdokumentation.

In Ungarn sind mehrere Technische Bewertungsstellen benannt. Abhängig von der Produktgruppe können auch Organisationen wie CEMKUT Kft. und TÜV Rheinland InterCert Kft. aufgrund einer staatlichen Benennung eine NMÉ ausstellen. Dies ist wichtig, weil die Bewertungsstellen unterschiedliche Nachweisverfahren akzeptieren können.

Eine bestehende NMÉ kann außerdem zur Umwandlung in eine ETA eingereicht werden, wenn der Hersteller das Produkt europaweit vertreiben möchte. Das Verfahren dauert länger, muss jedoch nicht bei null beginnen.


Drei Dinge: den Bauteilaufbau, die Tragfähigkeit und den Brandschutz. Nach unserer Erfahrung bietet nur der letzte Punkt einen wesentlichen zusätzlichen praktischen Nutzen.

Die Bewertung untersucht, ob der Aufbau technisch geeignet ist. Für diesen Aufbau ist jedoch bereits jemand verantwortlich: bei kleineren Projekten der Architekt, bei größeren Projekten ein Fachplaner für die Gebäudehülle. Diese verfügen über die erforderliche Qualifikation und die anzuwendenden Planungsregeln. Es ist nicht ohne Weiteres ersichtlich, warum hier eine separate Systembewertung notwendig sein soll, während sie bei Mauerwerksgebäuden nicht verlangt wird.

Im Verfahren wird eine frühere Planung angefordert und geprüft. Entwickelt ein anderer Planer später eine andere Lösung, wird diese im Rahmen der ursprünglichen Bewertung von niemandem geprüft. Die Schlussfolgerung ist dieselbe wie bei jedem Tragwerk: Ein qualifizierter Planer muss eine fachgerechte Planung erstellen und unterzeichnen. Dünnwandiger Stahl ist wie jedes andere tragende Bauteil nach den Eurocodes zu bemessen.

Dieser Teil besitzt eigenständigen technischen Gehalt. Der Feuerwiderstand gilt für den vollständigen Aufbau, nicht für eine einzelne Platte, und muss daher als System nachgewiesen werden. Eine tragende Wand verfügt nicht automatisch über ein eigenständiges Systemzertifikat. Der Nachweis erfordert deshalb entweder eine NMÉ oder eine unterzeichnete projektspezifische Brandsimulation. Dies ist der sensibelste Punkt der Technologie: Brandschutz für dünnwandigen Stahl.


Der Bewertungsrahmen wurde ursprünglich für Bausätze entwickelt. Bei einem Bausatz kann ein Element ohne separate statische Berechnung eingebaut werden, weil die Ingenieure des Herstellers die Parameter bereits festgelegt haben und der Katalog die zulässige Verwendung definiert. Eine vorgefertigte Balken-Hohlkörperdecke ist ein Beispiel: Elementbreite, Balkenabstand und maximale Aufbetondicke sind vorgegeben.

Ein dünnwandiger Stahlrahmen, der für eine individuelle Geometrie geplant und vor Ort errichtet wird, ist etwas anderes. Jedes Projekt erhält eine eigene Tragwerksplanung. Die Anwendung der Bausatzlogik darauf ist vergleichbar mit der Forderung nach einem Schnittmusterkatalog für ein maßgeschneidertes Kleidungsstück.


Wann ist die Bewertung verpflichtend und wann nicht?

Abschnitt betitelt „Wann ist die Bewertung verpflichtend und wann nicht?“

Hier entstehen die meisten Missverständnisse. § 13 Abs. 5 der ungarischen Nationalen Brandschutzordnung, Verordnung 54/2014 des Innenministeriums, bestimmt, dass bei Gebäuden in Leichtbauweise nur Technologien, Bauteile, Aufbauten und Konfigurationen verwendet werden dürfen, die von einer akkreditierten Stelle geprüft wurden.

Die Frage ist, was als „Leichtbautechnologie“ gilt. Auf Grundlage der Position der Katastrophenschutzbehörde des ungarischen Innenministeriums lassen sich drei Fälle unterscheiden.

Das Gebäude wird als Produkt eines Herstellers oder Systeminhabers geliefert und aus vorgefertigten Wand- und Deckenelementen montiert. Der Hersteller verfügt über Systemunterlagen und darf nicht davon abweichen, indem er Bestandteile weglässt oder ersetzt. Für den Bausatz wird eine Leistungserklärung ausgestellt.

2. Vorgefertigt, aber nicht von einem einzelnen Hersteller geliefert

Abschnitt betitelt „2. Vorgefertigt, aber nicht von einem einzelnen Hersteller geliefert“

Das Gebäude wird aus bewerteten Bauelementen mehrerer Lieferanten zusammengesetzt. Es ist weiterhin vorgefertigt, und die Konformität muss durch einen Prüfbericht eines akkreditierten Labors, eine Erklärung oder ein Brandschutz-Konformitätszertifikat nachgewiesen werden.

Wird das Tragwerk nicht vorgefertigt, sondern als Rahmen vor Ort errichtet und beplankt, behandelt die behördliche Auslegung es in diesem speziellen rechtlichen Sinn nicht als Leichtbautechnologie. Das Bauunternehmen verwendet Bauprodukte, deren eigene Leistungserklärungen die Konformität nachweisen; eine NMÉ oder ETA kann nicht verlangt werden. Der Brandschutznachweis muss durch eine Feuerwiderstandsbemessung nach Eurocode und eine Erklärung des verantwortlichen technischen Leiters im Bautagebuch erfolgen, die die Ausführung gemäß dieser Bemessung bestätigt.

Entscheidend ist nicht, ob „das Unternehmen eine NMÉ hat“. Entscheidend ist, ob das Haus aus vorgefertigten Elementen oder aus einem vor Ort errichteten Rahmen zusammengebaut wird. Dies sind unterschiedliche rechtliche Kategorien, die unterschiedliche Nachweise erfordern.


Was sollten Sie prüfen, wenn keine NMÉ vorliegt?

Abschnitt betitelt „Was sollten Sie prüfen, wenn keine NMÉ vorliegt?“

Sie weisen nach, dass das Profil fachgerecht aus dem Coil geformt wurde und die statische Berechnung sich auf den angegebenen Querschnitt stützen kann. Ohne diesen Nachweis fehlt der Berechnung eine verlässliche Grundlage.

Dies kann eine projektspezifische Feuerwiderstandsberechnung oder -simulation sein oder — sofern vorhanden — eine ETA beziehungsweise NMÉ. Eine Simulation kann separat beauftragt werden. Ihre Kosten sind bei einem Einfamilienhaus nicht immer sinnvoll, bei einem größeren Gebäude können sie jedoch gerechtfertigt sein.

Letztlich hängt alles davon ab. Ein Systemdokument ersetzt keine projektspezifische Planung; es bestätigt lediglich, dass eine frühere Lösung einmal für einen anderen Beteiligten geprüft wurde.


Wir behaupten nicht, dass diese Frage abschließend geklärt ist. Aus dem Wortlaut der Vorschrift lässt sich auch eine strengere Auslegung ableiten, der Sie in der Praxis begegnen können. Zwei Unstimmigkeiten bleiben bestehen.

Erstens ist auch ein Gebäude mit Hohlprofilrahmen und Sandwichelementen ein Leichtbau, dennoch werden dafür selten Systemunterlagen verlangt, während dies bei dünnwandigem Stahl häufig der Fall ist. Zweitens verlangen manche Banken bei der Beleihungsprüfung von Stahlrahmenhäusern eine NMÉ. Dies ist eine interne Bankregel und keine gesetzliche Vorgabe. Sie sollte vor der Finanzierungsanfrage geklärt werden, weil sie sich im Nachhinein nur schwer lösen lässt.

Diese Zusammenfassung spiegelt unsere eigene Planungspraxis und unsere Auslegung der genannten Vorschriften im Sommer 2026 wider. Vorschriften ändern sich, und bei einem konkreten Projekt haben die Einschätzung der zuständigen Behörde und des verantwortlichen Brandschutzplaners stets Vorrang. Genannte Rechtsgrundlagen: ungarische Verordnung 54/2014 (XII. 5.) des Innenministeriums, § 13; Regierungsverordnung 275/2013 (VII. 16.); Verordnung (EU) Nr. 305/2011; sowie ungarisches Gesetz XXXI von 1996, § 13.

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Scsaurszki PéterPorträt

Scsaurszki Péter

Tragwerksplaner

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